Die überfahrene Parkflächenbegrenzung
Der Eigentümer eines Fahrzeuges, der auf einem privaten Parkplatz Randsteine überfährt, welche dazu dienen, die Parkflächen zu begrenzen, kann von dem Betreiber bzw. Eigentümer des Parkplatzes keinen Ersatz für hierdurch eingetretene Schäden beanspruchen. Die Verkehrssicherungspflicht des Parkplatzeigentümers verlangt keine Schutzvorkehrungen …
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