Hundehaltung und Katzenhaltung in der Mietwohnung
Durch allgemeine Geschäftsbedingungen – und damit beispielsweise auch durch entsprechende Formularmietverträge – kann die Haltung von Hunden oder Katzen in einer Mietwohnung (oder einer Genossenschaftswohnung) nicht generell verboten werden.
In dem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall mietet der Beklagte eine …
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