Antisemitische Demonstrationsparolen als Volksverhetzung
Das Skandieren einer antisemitischen Parole auf einer Demonstration kann eine strafbare Volksverhetzung darstellen.
So hat jetzt der Bundesgerichtshof die Revisionen von vier Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Dortmund verworfen, das die Angeklagten mit Urteil vom 30. Mai 2022 …
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