Das zerrissene Testament im Bankschließfach
Das Zerreißen eines Testaments durch den Erblasser ist eine Widerrufshandlung. Es wird gesetzlich vermutet, dass dieser Widerrufshandlung eine Widerrufsabsicht zugrunde lag. Die Aufbewahrung des zerrissenen Testaments im Schließfach widerlegt diese Vermutung nicht.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt …
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