Der zum Coronaschutz geschlossene Kletterpark
Die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung ermöglicht die Untersagung des Betriebs eines Kletterparks.
Eine Gemeinde in NRW hat den Betrieb eines sogenannten Kletterparks auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und der CoronaSchVO NRW untersagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat jetzt einen dagegen gerichteten Eilantrag der Betreibergesellschaft …
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