Reine Männervereine oder Frauenvereine – und die Gemeinnützigkeit
Eine Freimaurerloge, die Frauen von der Mitgliedschaft ausschließt, ist nicht gemeinnützig. Nach Ansicht des Bundesfinanzhofs scheitert ihre Gemeinnützigkeit daran, dass sie nicht darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit i.S. von § 52 Abs. 1 der Abgabenordnung zu fördern.
Die Entscheidung betrifft …
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