Raub beim Pokerturnier
Nun ist auch das Urteil gegen den Hintermann des Überfalls auf das Pokerturnier im Berliner Grant Hyatt Hotel rechtskräftig.
Vier junge Männer sind am 6. März 2010 mit einer Schreckschusspistole und einer Machete bewaffnet in den Spielsaal gestürmt, wo das Pokerturnier stattfand und erbeuteten trotz Gegenwehr der nicht bewaffneten Wachleute, die hierbei verletzt wurden, rund 690.000 €. Bei ihrer Flucht verloren die Täter 449.000 €. Sie wurden von einem weiteren Tatbeteiligten, der den Überfall mit dem Angeklagten geplant hatte und in Tatortnähe mit seinem Pkw wartete, vom Tatort weggefahren. Dieser ist bereits rechtskräftig vom Landgericht Berlin wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt worden[1].
Der Angeklagte befand sich zum Tatzeitpunkt im Spielsaal und hatte zuvor den Mittätern den geeigneten Zeitpunkt für den Überfall telefonisch übermittelt. Von dem erbeuteten Geld haben die Täter nach ihrer Verhaftung 26.000 € zurückgegeben. Der Verbleib des restlichen Geldes konnte nicht geklärt werden.
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Berlin nach über 16 Monate andauernder Hauptverhandlung wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten verurteilt[2].
Nun hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2012 – 5 StR 321/12
- LG Berlin, Urteil vom 13.12.2011 – (510) 68 Js 89/10 KLs (19/10) [↩]
- LG Berlin, Urteil vom 22.12.2011 – (510) 68 Js 89/10 KLs (21/10) [↩]




