Haftentschädigung für die Abschiebehaft
Der Bundesgerichtshofs hat es abgelehnt, einem rechtswidrig in Abschiebehaft Untergebrachten einen Anspruch auf immaterielle Entschädigung nach Art. 5 Abs. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zuzusprechen.
Diese Entscheidung des Bundesgerichtshof betraff die Klage eines afghanischen Staatsangehörigen. Dieser reiste zusammen mit seiner …
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