Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown
Die Betriebsschließungen in der ersten Coronawelle im Frühjahr 2020 durch die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2020 waren rechtmäßig.
Mit dieser Begründung sind vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster vier Normenkontrollanträge gegen die Betriebsschließungen im …
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