Der bayerische Corona-Lockdown
Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 (BayIfSMV) über das Verlassen der eigenen Wohnung waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht und bestätigte damit eine gleichlautende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München.…
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