Mangelnde Hochwasservorsorge bei der Bauleitplanung
In Hochwasserrisikogebieten ist die Hochwasservorsorge bei der Bauleitplanung zwingend zu berücksichtigen.
Mit dieser Begründung hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einen Bebauungsplan der Stadt Haren für unwirksam erklärt. Der Bebauungsplan regelt die Nachverdichtung eines Straßenkarrees in der Innenstadt von Haren. Eine …
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