Mit Blaulicht über die rote Ampel

Das Landgericht Hamburg hat den Fahrer eines Feuerwehreinsatzfahrzeuges wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen in Tateinheit mit zweiundzwanzigfacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt[1]. Der Bundesgerichtshof bestätigte jetzt diese Verurteilung und verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet.

Der Angeklagte war am 6. Juli 2011 in Hamburg-Tonndorf bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Lichtzeichenanlage mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute teils schwer verletzt.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16. Juli 2013 – 4 StR 66/1

  1. LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2012 – 628 KLs 3/12[]