Köln: Streit um Bebauung am Mülheimer Hafen beendet

Ein langjähriger Konflikt um die städtebauliche Entwicklung des Kölner Mülheimer Südens ist außergerichtlich beigelegt worden. Wie das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mitteilte, haben sich die Stadt Köln, ein im Mülheimer Hafen ansässiger Werftbetrieb, die Bundesrepublik Deutschland sowie mehrere Bauträger auf eine gemeinsame Lösung verständigt. Damit endet nicht nur ein Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan, sondern zugleich eine Vielzahl weiterer verwaltungsgerichtlicher Verfahren.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits war der Bebauungsplan „Euroforum Nord in Köln-Mülheim, 1. Änderung“. Ein Werftbetrieb im Hafengebiet hatte dessen Wirksamkeit im Wege eines Normenkontrollverfahrens überprüfen lassen. Nach seiner Auffassung hätte die vorgesehene Wohnbebauung zu Nutzungskonflikten führen können: Künftige Anwohner könnten sich auf unzumutbare Lärmbelastungen durch den Werftbetrieb berufen und dadurch dessen Fortbestand gefährden. Der Betrieb machte geltend, seine Belange seien im Planaufstellungsverfahren nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Im Rahmen eines Güterichterverfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht gelang es nun, die unterschiedlichen Interessen in Einklang zu bringen. Kern der Einigung sind verschiedene Schallschutzmaßnahmen, die sowohl den Bestand des Werftbetriebs als auch die geplante städtebauliche Entwicklung absichern sollen.

Die Verständigung hat über das eigentliche Normenkontrollverfahren hinaus erhebliche praktische Bedeutung. Parallel werden zahlreiche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln beendet, in denen der Werftbetrieb und die Bundesrepublik Deutschland – als Eigentümerin mehrerer Grundstücke im Hafengebiet – gegen von der Stadt erteilte Baugenehmigungen vorgegangen waren.

Der Fall zeigt exemplarisch die Herausforderungen innerstädtischer Nachverdichtung in traditionellen Gewerbe- und Hafenlagen. Wo Wohnnutzung und bestehende Industriebetriebe räumlich zusammenrücken, kommt dem planerischen Lärmschutz und einer sorgfältigen Abwägung der widerstreitenden Belange besondere Bedeutung zu. Die jetzt erzielte Einigung dürfte daher auch über Köln hinaus als Beispiel dafür dienen, wie langwierige städtebauliche Konflikte durch konsensuale Lösungen entschärft werden können.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein -Westfalen – 7 D 87/19.NE