Ein neuer Vizepräsident für das Finanzgericht Köln
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat den Weg frei gemacht für die Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten des Finanzgerichts Köln und die vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigte Ernennung des neuen Vizepräsidenten des Finanzgerichts Köln bestätigt.
Um die Stelle des Vizepräsidenten des Finanzgerichts Köln konkurrierten zwei Vorsitzende Richter am Finanzgericht. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat nunmehr entschieden, dass die Konkurrentin durch die Auswahlentscheidung nicht in ihren Rechten verletzt worden sei.
Gemäß Art. 33 Abs. 2 GG werden öffentliche Ämter allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben. Bei der Bewertung dieser Kriterien komme dem Dienstherrn allerdings ein Beurteilungsspielraum zu, der vorliegend nicht überschritten worden sei.
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts kann die unterlegene Bewerberin noch das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Verletzung ihrer grundgesetzlichen Rechte geltend zu machen.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juni 2012 (Pressemitteilung vom 8. Juni 2012)




