Der Kreisgeschäftsführer und die Kampfabstimmung im Kreisverband
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklage des Kreisgeschäftsführers des CDU-Kreisverbandes Steglitz-Zehlendorf abgewiesen.
Der Kreisgeschäftsführer hatte bei der Wahl zur Aufstellung eines Direktkandidaten für die kommende Bundestagswahl nicht den ihm vorgesetzten Kreisvorstandsvorsitzenden unterstützt, sondern den bisherigen Bundestagsabgeordneten der CDU. Das Arbeitsgericht …
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