EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Gutscheinen
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV zur Vorabentscheidung von Fragen zur Umsatzbesteuerung von Gutscheinen -konkret: zur Auslegung von Art. 30a Nr. 2 und Art. 30b Unterabs. 2 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG- angerufen:
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