Die Privatbanker – und das Bonner Cum-Ex-Urteil
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde von zwei Anteilseignern einer deutschen Privatbank wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen, mit der diese sich gegen Strafurteile wegen sogenannter „Cum-Ex-Aktiengeschäfte“ wenden.
Die Verfassungsbeschwerde des einen Beschwerdeführers genügt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht den Begründungs- …
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