Äußerungen im WhatsApp-Chat – als Kündigungsgrund
Äußerungen in einem privaten WhatsApp-Chat stellen in der Regel keinen Kündigungsgrund dar.
So hat jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigung des technischen Leiters eines gemeinnützigen Vereins, die der Verein wegen herabwürdigender und verächtlicher Äußerungen über Geflüchtete und in der Flüchtlingshilfe …
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