Die nicht nachgewiesener Corona-Impfung – und das Betretungs- und Tätigkeitsverbot für die Behinderteneinrichtung
Vom zuständigen Gesundheitsamt verhängte Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung für Mitarbeiter in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sind nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtmäßig.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zu Recht hat daher der Kreis Viersen gegen einen Mitarbeiter einer Einrichtung …
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