Der Bericht des Bundesrechnungshofes – und der Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung
Der frühere kaufmännische Geschäftsführer der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (Bundeskunsthalle) kann von der Bundesrepublik weder den Widerruf noch die Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des Bundesrechnungshofs verlangen. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.…
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