Keine Wiederholungsklausur nach Täuschungsversuch
Ein Studierender, der einen Täuschungsversuch unternommen hat, hat keinen Anspruch auf die Wiederholung einer Klausur aus der aufgrund der COVID-19-Pandemie eingeführten Sonderregelung zur Wiederholung nicht bestandener Prüfungen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
Gemäß § 126b Abs. 1 …
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