Im Knast: Ein Nichtraucher unter Rauchern

Ein Gefangener und Nichtraucher darf nur in einer Gemeinschaftszelle mit anderen Nichtrauchern untergebracht werden. Soll ein Nichtraucher in eine Raucherzelle gelegt werden, ist zuvor eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Nichtrauchers einzuholen.

So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Strafgefangenen entschieden, der eine Unterbringung in einer Zelle mit Rauchern für rechtswidrig erklärt wissen wollte. Der 1975 geborene Strafgefangene verbüßt eine mehrjährige Haftstrafe in einer süddeutschen Justizvollzugsanstalt. Um einen Gerichtstermin beim Amtsgericht Gelsenkirchen wahrzunehmen, wurde er im September 2013 in die Justizvollzugsanstalt Essen überstellt. Dort wurde er 4 Tage in einer Gemeinschaftszelle untergebraucht, in der sich auch rauchende Mitgefangene aufhielten. Sein Antrag, die Unterbringung in einer Zelle mit Rauchern für rechtswidrig zu erklären, wies die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen zurück, u.a. mit der Begründung, der Strafgefangene habe gegenüber der Justizvollzugsanstalt seinerzeit nicht beantragt, in einer Einzelzelle oder in einer nur mit Nichtrauchern belegten Gemeinschaftszelle untergebracht zu werden. Gegen den Beschluss der Strafvollstreckungskammer ist Rechtsbeschwerde eingelegt worden.

In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Hamm ausgeführt, dass das nordrhein-westfälische Nichtrauchergesetz das Rauchen in einem mit mehreren Personen belegten Haftraum verbiete, wenn eine der darin untergebrachten Personen Nichtraucher sei. Diese Vorschrift müsse die Justizvollzugsanstalt bei der Belegung von Gemeinschaftszellen von Amts wegen berücksichtigen. Das Verbot sei unabhängig davon einzuhalten, ob der jeweils Betroffene sich gegen einen entsprechend rechtswidrigen Aufenthalt zur Wehr setze oder nicht. Soweit die Justizvollzugsanstalt erwäge, Nichtraucher in einer Raucherzelle unterzubringen, sei sie deswegen gehalten, zuvor eine ausdrückliche Einverständniserklärung des Nichtrauchers einzuholen.

Das Oberlandesgericht Hamm hat festgestellt, dass die Unterbringung des Strafgefangenen in einer Gemeinschaftszelle, in der sich rauchende Mitgefangene aufhielten, rechtswidrig war.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 3. Juli 2014 – 1 Vollz (Ws) 135/14