JVA Waldeck: Ermittlungen wegen Untreue

Im Zusammenhang mit der Errichtung und der Anmietung der Justizvollzugsanstalt Waldeck sind Wohn- und Geschäftsräume in Schwerin und Hamburg durchsucht worden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin sind die Durchsuchungsmaßnahmen vom Amtsgericht Schwerin anlässlich einer Vernehmung des ehemaligen Gesellschafters der Investorin der JVA Waldeck angeordnet worden. Dieser hat ausgesagt, dass er gemeinsam mit seinem verstorbenen Geschäftspartner die Eigentumswohnung eines zwischenzeitlich pensionierten Ministerialbeamten durch Fachfirmen im Jahre 1997 im Gesamtwert von ca. 100.000,00 DM habe renovieren lassen. Dieser Ministerialbeamte sei der für die JVA Waldeck zuständige Verhandlungspartner auf Seiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewesen. Die Rechnungen für entsprechende Handwerkerleistungen habe die für die Projektvorbereitung und Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit dem Bau der JVA Waldeck zuständige Firma beglichen.

Von der Staatsanwaltschaft Schwerin sind Ermittlungen wegen Untreue aufgenommen worden. Mit den Ermittlungen soll geklärt werden, ob entsprechende Rechnungsbeträge auf die Herstellungskosten der JVA und damit die vom Land M-V zu zahlende Miete aufgeschlagen wurden. Ein nach den Ausführungen des ehemaligen Gesellschafters der Investorin denkbares Bestechungsdelikt ist dagegen verjährt.

Staatsanwaltschaft Schwerin, Mitteilung vom 18. Septemer 2014