Der Prüfbericht zum „Zukunftskonzept Nürburgring“

Der Landesrechnungshof hat seinen Bericht „Gutachterliche Prüfung des Zukunftskonzepts Nürburgring“ an den Landtag übergeben.

Infolge der erfolgten Veröffentlichung durch den Landtag Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Koblenz aufgrund des öffentlichen Interesses darauf hingewiesen, dass ihr der Prüfungsbericht des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ nun auch vorliegt.

Die Prüfung, ob sich hieraus der Anfangsverdacht einer oder mehrerer Straftaten ergibt, wird wegen der in dem Bericht dargestellten tatsächlichen und rechtlichen Komplexität der Sachverhalte und Abläufe und wegen der Notwendigkeit, diese mit den hier in den bisherigen Verfahren des „Nürburgring-Komplexes“ bereits gewonnenen Erkenntnisse abzugleichen, einige Zeit in Anspruch nehmen.

Staatsanwaltschaft Koblenz, Mitteilung vom 18. September 2014