Arbeitsrichter unterrichten Schüler

Das neue Schuljahr beginnt – auch für Arbeitsrichter in Nordrhein-Westfalen. Wie das Justizministerium von Nordrhein-Westfalen mitteilt, bietet die Justiz in diesem Schuljahr erstmals an, dass Arbeitsrichter im Rechtskundeunterricht insbesondere den Schülern der Abschlussklassen der Haupt- und Realschulen Grundkenntnisse im Arbeitsrecht vermitteln.

Rechtskunde an Schulen in Nordrhein-Westfalen ist für die Landesregierung eine Daueraufgabe. Nach Auffassung des Justizministers Thomas Kutschaty ist ein Grundwissen über das Recht in einem Rechtsstaat unabdingbar. Rechtskundeunterricht in freiwilligen Arbeitsgemeinschaften dient einer sozialen Aufgabe, der sich die NRW-Justiz seit vielen Jahrzehnten widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 Arbeitsgemeinschaften an allgemeinbildenden Schulen eingerichtet in denen die Schülerinnen und Schüler in zwölf Doppelstunden Grundwissen über das Recht erlangen.

Herr Kutschaty kündigte an, die Finanzmittel für den Rechtskundeunterricht zu erhöhen um zukünftig mehr Rechtskunde-Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen und das inhaltliche Angebot weiter auszubauen. Im Schuljahr 2012/2013 werden weitere interessante Filme zum Rechtskundeunterricht zur Verfügung gestellt, die aktuelle Rechtsfragen aus dem Alltag Jugendlicher aufgreifen, darunter zum Beispiel der illegale Download eines Musikalbums und die daraus folgende hohe Abmahngebühr. Zusätzlich wird es in diesem Jahr auch einen speziell auf die Bedürfnisse des Rechtskundeunterrichts zugeschnittenen Schülerkalender geben, der an alle Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaften verteilt wird.

Als Leiter von Rechtskundearbeitsgemeinschaften sollen künftig auch Diplom-Rechtspfleger sowie Amtsanwälte eingesetzt werden. Auch ein neues Lehrbuch zur Rechtskunde wird die Unterrichtsplanung aktiv unterstützen.