Kölner Bettensteuer

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat die Kölner Bettensteuer („Kulturförderungsabgabe“) gekippt. Das OVG Münster erklärte die Satzung der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 für nichtig und gab damit der Berufungsklage eines Hoteliers Recht:

Die Satzung stellt nicht sicher, dass alles zu Recht besteuert wird», hieß es in der Begründung des Gerichts. Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Oberverwaltungsgericht in Münster am Mittwoch anschloss, dürfen dienstliche Reisen und Übernachtungen von Touristen nicht gleichbehandelt werden. Dienstreisen müssen steuerfrei bleiben. Dabei hat der Hotelier zu prüfen, welche Übernachtung dienstliche oder touristische Gründe hat.

Das sei aber nicht umsetzbar, befand das Oberverwaltungsgericht.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Januar 2013 – 14 A 1860/11