Urteilsverkündung im Mordfall Christina
Die Jugendkammer des Landgerichts Osnabrück hat soeben das Urteil in dem Mordprozess Christina verkündet. Die Jugendkammer hat den inzwischen 46-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren verurteilt.
Aufgrund des glaubhaften Geständnisses und der erst im letzten Jahr sichergestellten DNA-Spur steht zur Überzeugung des Landgerichts Osnabrück fest, dass der Angeklagte am 27. November 1987 in Osnabrück die 9-jährige Christina spontan ergriffen hat, um sie zu vergewaltigen. Als dies misslang, hat das Mädchen erklärt, sie werde ihrer Mutter von dem Vorfall berichten. Aus Angst hat der Angeklagte daraufhin Christina mit ihrem Schal erstickt, um die Vergewaltigung zu verdecken.
Es ist Jugendstrafrecht zur Anwendung gekommen, weil der zur Tatzeit 19-Jährige wegen Reifeverzögerungen in seiner Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand. Das Höchststrafmaß betrug daher 10 Jahre Jugendstrafe. Der Angeklagte hat die Vorwürfe vollständig eingeräumt und sich im Sitzungssaal bei der Familie von Christina entschuldigt. Er bedaure die Tat zutiefst. Er habe selbst keine Erklärung, wie es zu der Tat kommen konnte. Insbesondere sein Geständnis ermöglichte die Verurteilung wegen Mordes. Der Totschlag und die Vergewaltigung wären verjährt gewesen.
Aufgrund neuer Untersuchungstechniken konnte im letzten Jahr an der Opferkleidung eine DNA-Spur gefunden werden. Mit einer freiwilligen Speichelprobe, an der ca. 50 Männer teilnahmen, konnte der Angeklagte überführt werden.Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig, es kann binnen einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen werden. Dann müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil auf etwaige Rechtsfehler überprüfen.





