Tötlicher Streit unter Senioren in Neuss

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Düsseldorf hat den 78jährigen Rentner Heinrich St. aus Neuss wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 16. Oktober 2012 seine Schwägerin getötet hat. Er habe mit der Tat verhindern wollen, dass seine Schwägerin eine kurzzeitige sexuelle Beziehung zu ihm gegenüber seiner Ehefrau offenbart.

 

Mordmerkmale, etwa ein heimtückisches Vorgehen des Angeklagten oder niedrige Beweggründe, vermochte das Landgericht Düsseldorf indes nicht festzustellen. Die Tat sei Schlusspunkt einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung gewesen und der Angeklagte habe mit der Tat auch seine Ehe retten wollen.

Bei der Strafzumessung hat das Landgericht zu Gunsten des Angeklagten insbesondere sein hohes Alter und die damit einhergehende Haftempfindlichkeit berücksichtigt.

Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 12. Juni 2013 – 17 Ks 3/13