Tödliche Verfolgung am Berliner U-Bahnhof Kaiserdamm
Ein weiterer, medial viel beachteter Schläger-Fall hat sein juristisches Ende gefunden: Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den heute 22jährigen Ali T. und den ebenfalls 22jährigen Baris B. wegen des tödlichen endenden Angriffs auf Giuseppe M. am U-Bahnhof Kaiserdamm ist rechtskräftig, nachdem alle Beteiligten ihre Rechtsmittel gegen das Urteil zurückgenommen haben. Ali T. war wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Gegen Baris B. wurde wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von vier Monaten verhängt. Die Vollstreckung beider Strafen war zur Bewährung ausgesetzt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts schlugen die Angeklagten am 17. September 2011 auf dem U-Bahnhof Kaiserdamm in Berlin-Charlottenburg zunächst zwei Passanten mit Fäusten, die sich hiergegen zur Wehr setzten und den Angeklagten Baris B. kampfunfähig machten. Der Angeklagte Ali T. verfolgte darauf den Geschädigten Giuseppe M. noch außerhalb des U-Bahnhofes, der auf der Flucht vor dem Angeklagten auf die Fahrbahn des Kaiserdammes lief und dort von einem Fahrzeug erfasst und tödlich verletzt wurde.
Die Staatsanwaltschaft hatte das aus ihrer damaligen Sicht deutlich zu milde Urteil mit dem Rechtsmittel der Revision angegriffen, worauf auch die Angeklagten jeweils Revision eingelegt hatten. Nunmehr haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Angeklagten ihre Revisionen zurückgenommen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Urteil hatte große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden und war kontrovers diskutiert worden. Teilweise griffen Kritiker dabei auch die erkennenden Richter persönlich an. Zu einer Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshofs wird es nun nicht mehr kommen.
Landgericht Berlin, Urteil vom 29. März 2012, Az. (535) 234 Js 4622/11 (13/11)




