Schlagwort: Verhaltensbedingte Kündigung

Äußerungen in einer WhatsApp-Gruppe – und die nachfolgende Kündigung

Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses …

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Das rechtsextremistische Planungstreffen – und die Kündigung der städtischen Mitarbeiterin

Allein die Teilnahme an einem rechtsextremistischen Planungstreffen (hier: das „Potsdamer Treffen“) rechtfertigt nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln keine außerordentliche Kündigung.

So hat jetzt das Arbeitsgericht Köln die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ von …

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Kündigung einer Professorin – wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens

Einer angestellten Professorin kann wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens gekündigt werden.

So hat aktuell das Arbeitsgericht Bonn die Kündigungsschutzklage einer angestellten Professorin der Universität Bonn gegen ihre Kündigung abgewiesen.

Die Professorin war seit 2021 im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses im Fachbereich Politikwissenschaften als …

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Die vom Vereinsgeschäftsführer gezahlten Beraterhonorare

Wurde über Jahre hinweg zwischen Vereinsvorstand und Geschäftsführung eine vom Arbeitsvertrag abweichende Abstimmung praktiziert, kann dem Geschäftsführer ein hierauf angepasstes Verhalten nicht zum Vorwurf gemacht werden. 

Mit dieser Begründung hat aktuell das Landesarbeitsgericht Niedersachsen die außerordentliche Kündigung eines Vereinsgeschäftsführers wegen …

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Offene Videoüberwachung – und kein Verwertungsverbot im Kündigungsschutzverfahren

In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen. Das gilt auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben …

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