Brandenburgische Schmutzwassergebühren
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee für unwirksam erklärt. Dabei ist es bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt.
Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserkanalisation enthalten rechnerisch Kostenanteile für …
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