Videoüberwachung – mit einer schwenkbaren Kamera
Das Aufstellen einer Überwachungskamera ist verboten, wenn der Nachbar sich nachvollziehbar beobachtet fühlt. Dabei kann sich die Unzulässigkeit der Videoüberwachung schon aus der Verwendung einer schwenkbaren Kamera ergeben.
Das Aufstellen einer Überwachungskamera ist daher bereits dann unzulässig, wenn diese elektronisch …
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