Soldatenmord am Frankfurter Flughafen
Das Urteil wegen des Soldatenmordes am Frankfurter Flughafen ist rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte am 2. März 2011 in einem Bus am Frankfurter Flughafen zwei amerikanische Soldaten erschossen und versucht, drei weitere Soldaten zu töten, die zum Teil schwerste Verletzungen davontrugen. Damit wollte er einen Beitrag zum „Jihad“ leisten und den Einsatz der Soldaten in Afghanistan unterbinden. Eine Ladehemmung der von ihm benutzten Pistole verhinderte die weitere Umsetzung seines Plans, möglichst viele der insgesamt fünfzehn Soldaten, die sich im Bus befanden, umzubringen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in drei Fällen sowie weiterer Delikte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt[1]. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten, die sich insbesondere gegen die Annahme der besonderen Schuldschwere richtete, als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig. Wegen der Feststellung der besonderen Schuldschwere ist es ausgeschlossen, dass der Angeklagte bereits nach der Verbüßung von 15 Jahren zur Bewährung aus der Haft entlassen werden kann.
Beschluss vom 2. Oktober 2012 – 3 StR 202/12
- OLG Frankfurt (Main), Urteil vom 10.02.2012 – 5-2 StE 7/11-2 – 4/11[↩]




