Radio Paradiso

Die Klage des Berliner „Radio Paradiso“ gegen Vergabe der bislang von ihm genutzten Sendefrequenzen an „Oldiestar“ blieb jetzt auch in zweiter – und letzter – Instanz erfolgreich.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte bereits im November 2010 die Entscheidung der Medienanstalt, die bisher von Radio Paradiso genutzten Frequenzen im Rahmen einer gemeinsamen Neuausschreibung dem Sender Oldiestar zuzuteilen, als beurteilungsfehlerhaft aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat nunmehr den Antrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil abgelehnt, so dass dieses jetzt rechtskräftig geworden ist.

Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils habe die Medienanstalt – so das Oberverwaltungsgericht – nicht dargelegt. Auch Fragen von grundsätzlicher Bedeutung oder besondere Schwierigkeiten der Rechtssache seien nicht aufgezeigt worden.

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nunmehr eine neue Auswahlentscheidung über die Vergabe der genannten Frequenzen treffen muss. Diese werden zur Zeit aufgrund einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin weiterhin von Radio Paradiso genutzt. Einen Antrag der Medienanstalt auf Änderung dieser vorläufigen Nutzungsentscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht kürzlich als unbegründet zurückgewiesen (OVG 11 S 29.12).

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Juni 2012 – OVG 11 N 82.10