Bewährungsstrafen im Allgäuer Islamistenprozess
Der Bundesgerichtshof hat im sog. Allgäuer Islamistenprozess das Urteil des Landgerichts München I bestätigt, das gegen die Angeklagte wegen der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten erkannt und die Vollstreckung der Strafe …
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