Offenbachplatz oder Dirk-Bach-Platz? – der Kölner Namensstreit

Für die Benennung des bisher namenlosen Platzes zwischen dem Schauspielhaus Köln und dem Kleinen Haus, der bisher inoffiziell als „kleiner Offenbachplatz“ bezeichnet wurde, ist nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster die Bezirksvertretung Köln-Innenstadt zuständig.

Seit 2022 beabsichtigt die klagende Bezirksvertretung Köln-Innenstadt, den „kleinen Offenbachplatz“ als „Dirk-Bach-Platz“ zu benennen. Der Rat der Stadt Köln ist dagegen der Auffassung, er sei für die Namensgebung zuständig. Im September 2023 fasste er den Beschluss, den „kleinen Offenbachplatz“ in den Offenbachplatz einzubeziehen. Mit ihrer daraufhin erhobenen Klage hat die Bezirksvertretung die Feststellung beantragt, dass sie für die Benennung des „kleinen Offenbachplatzes“ zuständig sei. Das Verwaltungsgericht Köln gab der Klage statt. Das Oberverwaltungsgericht hat nun den Antrag des beklagten Rates auf Zulassung der Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil abgelehnt:

Das Verwaltungsgericht hat die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Benennung des Platzes zu Recht festgestellt. Den maßgeblichen Vorschriften der Gemeindeordnung NRW liegt die Annahme einer prinzipiellen Allzuständigkeit der Bezirksvertretung in bezirklichen Angelegenheiten zugrunde. Der Rat ist nur dann zuständig, wenn die Bedeutung der zu entscheidenden Angelegenheit wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Dies unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung. Ausschlaggebend sind insbesondere Art, Umfang und Bedeutungsgehalt des jeweiligen Entscheidungsgegenstands. Hinreichende Anhaltspunkte für eine wesentlich überbezirkliche Bedeutung der Benennung des „kleinen Offenbachplatzes“ hat der Rat weder dargelegt noch ist eine solche ansonsten erkennbar.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln ist damit rechtskräftig.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein -Westfalen, Beschluss vom 9. Januar 2025 – 15 A 205/24