Niedersächsisches Verwaltungssponsoring

Die niedersächsische Landesregierung hat die Anti­korruptionsrichtlinie für die Landesverwaltung geändert. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollen Sponsoringleistungen an das Land künftig unverzüglich im Internet veröffentlicht wer­den. Darüber hinaus hat die Landesregierung entschieden, dass anonyme Spenden und Sponsoringleistungen, bei denen die Geberin oder der Geber nicht genannt werden möchte, nicht mehr angenommen werden.

Aktuell werden die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, um die Öffentlichkeit auf den Websites des Landes unmittelbar über angenommene Sponsoringleistungen zu infor­mieren. Bis die notwendige Anwendung zur Verfügung steht, ist eine monatli­che statt der bisherigen jährlichen Veröffentlichung der Sponsoringleistungen vorgesehen.