Messerstich eines 16-Jährigen
Gegen einen 16-Jährigen ist Anklage erhoben worden, weil er einem 56 Jahre alten Mann lebensgefährliche Messerstiche zugefügt haben soll.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wirft dem Angeklagten versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung vor. Der mutmaßliche Täter soll am 17. Juli 2014 einem 56-jährigen Mitarbeiter einer gemeinnützigen Einrichtung in der Pfaffstraße einen lebensgefährlichen Messerstich versetzt haben.
Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage zur Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern erhoben. Dem 16-jährigen Angeklagten wird versuchter Totschlag vorgeworfen sowie gefährliche Körperverletzung durch dieselbe Handlung – gefährliche Körperverletzung deshalb, weil der Täter bei der Tat ein Stichwerkzeug oder Messer verwendete und das Opfer lebensgefährlich verletzte.
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, Mitteilung vom 1. Oktober 2014




