M = BMW-Sportwagen

Der Buchstabe „M“ ist als Wortmarke für Sportwagen schutzfähig.

Das Bundespatentgericht entschied jetzt, dass das von dem Münchener Autobauer BMW für Sportwagen angemeldete Wortzeichen „M“ als Marke schutzfähig ist.

Das Zeichen „M“ ist zum einen unterscheidungskräftig, da der angesprochene Durchschnittsverbraucher dem Buchstaben „M“ keine beschreibende Bedeutung für Sportwagen (Klasse 12) beimisst. Zum anderen ist „M“ auch nicht für die Konkurrenten der Anmelderin freihaltebedürftig. Zwar enthält die EG-Richtlinie 2007/46/EG vom 5. September 2007 eine Klassifizierung für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern. Diese Klassifizierung wird mit „Klasse M“ bezeichnet. In Alleinstellung wird der Buchstabe „M“ jedoch vom Fachverkehr nicht zur Beschreibung von Personenkraftwagen, zu denen auch Sportwagen gehören, verwendet und benötigt, sondern nur in der Wortkombination „Klasse M“.

Bundespatentgericht, Beschluss vom 14. November 2012 – 28 W (pat) 518/11