Keine Notrufe für die Bild-Zeitung
Notrufaufzeichnungen müssen nicht herausgegeben werden. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag eines Journalisten der Bild-Zeitung abgelehnt, mit dem dieser das Polizeipräsidium Köln verpflichten wollte, die Tonbandaufzeichnungen von zwei Notrufen herauszugeben, mit denen sich das Opfer einer Gewalttat kurz vor seinem Tod an die Polizei gewandt hatte.
Das Polizeipräsidium hatte die Veröffentlichung einer Tonbandkopie oder einer Abschrift mit Blick auf das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter und den Schutz der Privatsphäre des 17jährigen Opfers abgelehnt.
Das Verwaltungsgericht Köln hat nun in seiner Entscheidung bestätigt, dass das Polizeipräsidium die Aufzeichnung der Notrufe vorläufig nicht herausgegeben werden müsse. Dies könne das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beeinträchtigen. Ferner sei auf die schutzwürdigen Interessen des Verstorbenen und seiner Angehörigen Rücksicht zu nehmen.
Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 13. September 2012 – 13 L 1121/12




