Hells Angels Pforzheim

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verfahren über die Klage des Vereins „Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) in Pforzheim gegen das vom Innenministerium Baden-Württemberg verhängte Verbot dieses Vereins bis zum Abschluss anhängiger Strafverfahren ausgesetzt.

Mit Verfügung vom 06.06.2011 stellte das Innenministerium fest, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins „Hells Angels Motorcycle Club Charter Borderland“ (HAMC Borderland) mit Sitz in Pforzheim den Strafgesetzen zuwiderliefen. Der Verein wurde verboten und aufgelöst; das Vereinsvermögen wurde beschlagnahmt und eingezogen. Gegen die Verfügung hat der Verein Klage erhoben, über die noch nicht entschieden ist.

Seinen Eilantrag gegen den Sofortvollzug des Verbots lehnte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim mit Beschluss vom 09.01.2012 ab. Das Klageverfahren hat der Verwaltungsgerichtshof nunmehr bis zum Abschluss eines beim Landgericht Traunstein anhängigen Strafverfahrens und eines bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim geführten Ermittlungsverfahrens ausgesetzt.

Beide Strafverfahren beträfen auch Mitglieder des Klägers. In diesen Strafverfahren seien weitere Erkenntnisse darüber zu erwarten, ob Zwecke und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwiderliefen. Sie könnten erheblichen Einfluss auf die Feststellungen des Sachverhalts im Klageverfahren über das Vereinsverbot haben. Die Aussetzung des Klageverfahrens sei daher sachdienlich. Sie führe voraussichtlich nicht zu einer unzumutbaren Verzögerung, da in beiden Strafverfahren mit einem zügigen Fortgang zu rechnen sei.

Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.08.2012 – 1 S 2000/11