Haftbefehl verpufft

Das Landgericht Düsseldorf hat den Haftbefehl gegen den aus RTL II-„Doku“-Soaps bekannt gewordenen Bertram Wollersheim aufgehoben.

Das Landgericht Düsseldorf kam im Rahmen der Haftprüfung zu dem Ergebnis, dass zumindest derzeit hinsichtlich Wollersheim kein dringender Tatverdacht bestehe, also nicht mehr mit großer Wahrscheinlichkeit von einer Täterschaft oder Teilnahme an den ihm und seinen Mitbeschuldigten vorgeworfenen Straftaten auszugehen sei.

Die Staatsanwaltschaft wirft Wollersheim und seinen Mitbeschuldigten als Betreiber bzw. Mitarbeiter mehrerer Bordellbetriebe in Düsseldorf Straftaten zu Lasten ihrer Gäste vor. So sollen Wollersheim und seine Mitbeschuldigten einem gemeinsamen Tatplan entsprechend zunächst zu einer erheblichen Alkoholisierung einzelner Gäste beigetragen oder die Gäste ohne ihr Wissen unter Drogen gesetzt haben, um sie in einen Zustand der Willenslosigkeit zu versetzen. Unter Ausnutzung dieses Zustandes sollen sie die Gäste dann zu Zahlungen mit ihren Kredit- oder EC-Karten in teils erheblicher Höhe veranlasst haben, ohne dass sie entsprechende Gegenleistungen erhielten. Gegen den vom Amtsgerichts Düsseldorf am 02. Juli 2012 erlassenen Haftbefehl ist von Bertram Wollersheim Beschwerde beim Landgericht eingelegt worden.

Das Landgericht Düsseldorf begründet seine Entscheidung damit, dass zwar dringende Gründe für die Annahme vor, dass es ein entsprechendes System strafbarer Handlungen in den Bordellbetrieben gegeben habe. Jedoch könne zurzeit nicht mit dem notwendigen Verdachtsgrad davon ausgegangen werden, dass Wollersheim selbst an der Planung und Ausführung der Taten oder in sonst strafrechtlich relevanter Weise an ihnen beteiligt gewesen sei. Hierfür fehle es derzeit an ausreichenden Anhaltspunkten. Somit fehle es an einer wesentlichen Voraussetzung zur Aufrechterhaltung des Haftbefehls, nämlich an einem dringenden Tatverdacht.

Mit zwei weiteren Beschlüssen hat das Landgericht Düsseldorf den Haftbefehl gegen einen Mitbeschuldigten aufgehoben und gegen einen weiteren Mitbeschuldigten in Vollzug gelassen.

Landgericht Düsseldorf, Beschluss vom 20. August 2012