Facebook & Rechte

Facebook ist das wichtigste Social Network der Welt. 2004 wurde die Plattform zunächst unter dem Namen thefacebook.com ausschließlich für Harvard-Studenten veröffentlicht. In kürzester Zeit wurde das Netzwerk auch an anderen Hochschulen eingeführt und stieß auf Begeisterung. Heute ist Facebook 100 Milliarde Dollar wert und hat etwa 1,71 Milliarden Nutzer.
Oftmals kommt es bei Facebook aber auch zu rechtlichen Unklarheiten. Sollten Sie dabei alleine keine Lösung finden, dann holen Sie sich Hilfe bei Derra.Eu.

Bildrechte bei Facebook

Oftmals ist den Nutzern der Social Media Plattform Facebook nicht eindeutig klar, welche Bilder Sie veröffentlichen dürfen und welche nicht. Dies hat damit zu tun, wer der Urheber ist. Die erste Frage, die Sie sich in diesem Fall stellen ist, ob das Bild von Ihnen selbst erstellt worden ist. Stammt das Bild nicht von Ihnen brauchen Sie ein Einverständnis des Urhebers. Haben Sie das Bild erstellt, sind Sie der Urheber und haben das Recht zu entscheiden ob und wer das Bild veröffentlichen darf. Jedoch gibt es dabei noch einige Einschränkungen. Denn ist auf dem von Ihnen erstellten Bild ein „Werk“ im Sinne des Urheberrechts zu sehen, dann hat der Schöpfer des Werk zu entscheiden, ob das Bild veröffentlicht werden darf. Was als Werk bezeichnet werden kann und was nicht ist schwer zu definieren. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zum Beispiel wir unter „Schöpfungshöhe“ definiert, ob das Erschaffene individuell ist und das alltägliche überschreitet. Angenommen Sie fotografieren Ihr Essen in einem Restaurant, dann ist es nicht selbstverständlich, dass Sie die Befugnis haben das Bild zu veröffentlichen. In den meisten Fällen können Sie das Foto teilen, denn meistens ist die Mahlzeit keine Kunst im Sinne des Urheberrechts. In einem Sternerestaurant kann es jedoch sein, dass die Gerichte unter angewandte Kunst fallen und Sie somit nicht der Urheber sind. Daher sollten Sie in besonderen Sternerestaurants etwas vorsichtig mit der Verbreitung von Fotos sein.

Weiter Unklarheiten kommen häufig im Zusammenhang mit Gebäuden und Bauwerken auf. Bauwerke sind urheberrechtlich geschützt, jedoch gilt hier die Panoramafreiheit. Das bedeutet alles was im öffentlichen Raum fotografiert wurde, darf veröffentlicht werden. Dies bezieht sich aber nur auf die Gebäude von außen, denn im Inneren von Gebäuden gilt das Hausrecht der Eigentümer. Dieses Hausrecht schränkt die Aufnahme von Fotos sowie die Verbreitung der Fotos ein.

Wie Sie merken ist das Thema des Urheberechts sehr umfangreich und nicht immer eindeutig zu bestimmen. Sein Sie daher lieber etwas zu vorsichtig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.