Elf Zähne weniger

Das Landgericht Stendal hat die Verurteilung eines Zahnarztes wegen Körperverletzung bestätigt:

Dem 42-jährigen einschlägig vorbestraften Zahnarzt wird zur Last gelegt, ohne wirksame Einwilligung einer Patientin am 14. April 2010 unter Vollnarkose elf Zähne im Ober- und Unterkiefer extrahiert zu haben, obwohl dies bei jedenfalls fünf Zähnen medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Darüber hinaus soll auch die Folgebehandlung im Zusammenhang mit einer aufgetretenen Mund-Kieferhöhlen-Verbindung nicht fachgemäß erfolgt sein.

Das Amtsgericht Stendal hat den Angeklagten daraufhin mit Urteil vom 5. November 2012 wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde ein Berufsverbot von zwei Jahren verhängt.

Die hiergegen gerichtete Berufung des Angeklagten blieb vor dem Landgericht Stendal im Wesentlichen ohne Erfolg. Das Landgerichts Stendal hat den Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und den Angeklagten unter Einbeziehung einer durch ein weiteres Urteil ausgesprochenen Geldstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Berufsverbot von zwei Jahren wurde bestätigt.

Landgericht Stendal, Urteil vom 22. Mai 2013 – 510 Ns 137/12