Die Leiche im Garten – oder: wie entsorge ich meine Mutter?

Die Staatsanwaltschaft Landau hat die Ermittlungen gegen eine in Landau i.d. Pfalz wohnhafte Frau, die den Leichnam Ihrer Mutter im Garten des Wohnanwesens verborgen hatte, abgeschlossen.

Die umfangreichen Ermittlungen führten nicht zur Aufklärung der Todesumstände, weshalb das Verfahren eingestellt wurde, soweit der Vorwurf des Totschlags bzw. der fahrlässigen Tötung durch mangelhafte Versorgung im Raum stand. Weder die Obduktion noch weiterführende rechtsmedizinische Untersuchungen vermochten den Nachweis zu erbringen, dass ein nicht natürlicher Tod vorlag. Auch eine Untersuchung des Wohnanwesens auf mögliche, noch vorhandene Spuren für ein Gewaltverbrechen verlief ergebnislos.

Die Beschuldigte hatte erklärt, sie habe ihre Mutter im Februar 2010 tot aufgefunden und sei aufgrund ihrer damaligen Verfassung nicht in der Lage gewesen, sich um die ordnungsgemäße Bestattung zu kümmern. Die Leiche habe sie nach einiger Zeit im Garten abgelegt und dort liegen lassen.

Diese Einlassung konnte durch die Ermittlungen nicht widerlegt werden. Da die Beschuldigte allerdings die Rente der Mutter, die in Unkenntnis des Todes weiterhin überwiesen wurde, unberechtigt für sich verwendete, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage wegen des Verdachts des Betruges zum Amtsgericht Landau erhoben, das jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss.