Der Streik der Piloten

Der derzeitigen Streik der Vereinigung Cockpit e.V. gegen die Deutsche Lufthansa AG ist nicht rechtswidrig.

So hat das Hessische Landesarbeitsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Unterlassungsanträge der Deutschen Lufthansa AG zurückgewiesen. Mit den Anträgen sollte die Unterlassung des Streiks am 20. und 21. Oktober 2014 erreicht werden. Die Anträge im Eilverfahren auf einstweiligen Rechtsschutz waren bereits am späten Nachmittag des 20. Oktober durch das Arbeitsgericht Frankfurt am Main abgewiesen worden[1].

Nun hat das Hessische Landesarbeitsgericht ebenfalls eine Rechtswidrigkeit des Streiks verneint. Die Entscheidung erfolgte wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung.

Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 20. Oktober 2014 – 9 Ta 573/14

  1. ArbG Frankfurt, Beschluss vom 20. Oktober 2014 – 22 Ga 147/14[]