Der Mord an der Lebensgefährtin
Das Landgericht Göttingen hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten nun als unbegründet verworfen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts Göttingen[1] fasste der Angeklagte im August 2021 den Entschluss, seine frühere Lebensgefährtin zu töten, weil sie trotz seiner Bemühungen an der Trennung festhalten wollte. Unter einem Vorwand gelangte er in ihre Wohnung und erwürgte das arg- und deshalb wehrlose Opfer.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts Göttingen ist damit rechtskräftig.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Februar 2023 – 6 StR 499/22
- LG Göttingen, Urteil vom 29.06.2022 – 6 Ks 2/22[↩]




