Der homophobe Bremer Pastor

In dem Verfahren gegen einen 54-jährigen Bremer Pastor wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen das freisprechende Urteil des Landgerichts Bremen vom 20.05.2022 aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Bremen zurückverwiesen.

Das Oberlandesgericht ist bei seiner Entscheidung dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt. Diese hatte die Revision gegen das landgerichtliche Urteil damit begründet, dass die Tatsachenfeststellungen, die zum Freispruch des Angeklagte geführt hatten, unvollständig seien. Auch aus der Sicht des Senats lässt sich eine strafrechtliche Bewertung des Verhaltens des angeklagten Geistlichen nicht allein aufgrund der im Urteil auszugsweise wiedergegebenen Äußerungen treffen. Vielmehr bedarf es der Würdigung des gesamten Inhalts des vom Angeklagten am 19.10.2019 gehaltenen Vortrags, um auch den Kontext, in dem die Äußerungen gefallen sind, bewerten zu können.

Das Landgericht Bremen wird daher das Strafverfahren durch eine andere Strafkammer neu aufrollen müssen.