Der Cannabiskonsum eines Polizeibeamten
Ein Cannabiskonsum rechtfertigt nach Ansicht des Verwaltugsgerichts Aachen die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.
So hat aktuell das Verwaltungsgericht Aachen den Eilantrag eines Polizeikommissars gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt. Dem Polizeikommissar war von der zuständigen Kreispolizeibehörde Heinsberg vorgeworfen worden, im Mai 2024 unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Pkw zum abendlichen Dienst angetreten zu sein. Weitere Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass er bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
Das Verwaltungsgericht hat die Entlassungsverfügung als rechtmäßig bestätigt:
Es sei allen Bediensteten und Beschäftigten der Polizei untersagt, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten. Das gelte in besonderem Maße für Polizeivollzugsbeamte, die im Dienst Waffen und Dienstfahrzeuge führen. Gegen dieses Nüchternheitsgebot habe der Polizeikommissar verstoßen und überdies Bußgeldvorschriften des Straßenverkehrsgesetzes verletzt.
Das Verhalten des Beamten sei mit dem Berufsbild eines Polizeikommissars nicht vereinbar und begründet durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung. Es bestehe zudem die Gefahr des Vertrauensverlustes der Allgemeinheit in die rechtmäßige Aufgabenausführung der Polizei.
Die Annahme der Kreispolizeibehörde, dass der Polizeikommissar sich in der Probezeit nicht bewährt habe und deswegen entlassen werden könne, sei daher rechtlich nicht zu beanstanden.
Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 16. Dezember 2024 – 1 L 884/24