Denkmalschutz am Kölner Gereonskloster
Die aktuellen Bauvorhaben im Kölner Gereonsviertel beeinträchtigen nicht den Denkmalschutz. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Nachbarklagen der Katholischen Kirchengemeinde St. Gereon gegen Baugenehmigungen zur Errichtung zweier Wohn- und Geschäftshäuser im sog. Gerling-Quartier abgewiesen. Die genannten Häuser sollen mit fünf Vollgeschossen und einem zurückgestaffelten sechsten Geschoss westlich des Platzes am Gereonskloster hinter dem früheren historischen Archiv errichtet werden; die Kirche St. Gereon liegt an der entgegengesetzten Seite des Platzes.
Das Verwaltungsgericht Köln sah hier keine denkmalschutzrechtlichen Probleme: Der denkmalrechtliche Umgebungsschutz der Kirche St. Gereon werde durch die Baugenehmigungen nicht verletzt. Anders als in einem früheren Verfahren, in dem das Gericht einer Klage der Kirchengemeinde gegen die Genehmigung zur Aufstockung eines Gebäudes in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft stattgegeben hatte (vgl. Pressemitteilung vom 22. August 2011), befänden sich die in Rede stehenden Gebäude nicht mehr in der engeren Umgebung der Kirche.
Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 31. Oktober 2012 – 4 K 156/11 und 4 K 3691/11




